Peter und Paul (Hl. Petrus und hl. Paulus) ist die Bezeichnung des Festes der Apostel Petrus und Paulus. Das Fest wird am 29. Juni in vielen Konfessionen begangen. In der römisch-katholischen Kirche hat es den Rang eines Hochfestes.
Liturgie
Das Fest geht nicht auf den Todestag der Namensgeber, sondern auf die Überlieferung zurück, dass zur Zeit der Valerianischen Verfolgungen an diesem Tag in Rom die Reliquien der beiden Apostel in die Sebastian-Katakombe an der Via Appia übertragen wurden.[1] Die älteste Feier dieses Gedenkens ist aus dem Jahr 354 belegt.[2]Das Apostelfest des 29. Juni wurde Anfang des 6. Jahrhunderts von Konstantinopel übernommen. In Jerusalem und Palästina feierte man das Apostelpaar anfangs (Ende 4./Anfang 5. Jh.:) am 28. Dezember jedes Jahres; der 29. Juni kam später (vor 614?) als Nebenfest hinzu.[3] Bis 1955 war der Vortag des Festes Peter und Paul, der 28. Juni, der Vigiltag.
Am Fest Peter und Paul findet in vielen Diözesen der römisch-katholischen Kirche die Spendung des Weihesakramentes statt. In den orthodoxen Kirchen beginnt eine Woche nach dem Pfingstfest das „Apostelfasten“, das bis zum Fest Petrus und Paulus dauert.
Auch nach den Gottesdienstordnungen der evangelischen Kirche kann das Fest am 29. Juni gefeiert werden.
Verehrung
Aufgrund ihrer herausragenden Bedeutung für die Kirche werden beide Heiligen zuweilen auch mit der ehrenvollen Bezeichnung „Apostelfürst“ (lateinisch princeps apostulorum, von princeps ‚der Erste, Führer, Fürst‘) bezeichnet.
Gesetzliche Feiertage
- In Preußen wurde Peter und Paul als Feiertag bereits im Dezember 1796 durch eine Anordnung Friedrich Wilhelms III. abgeschafft. In anderen deutschen Staaten blieb der Feiertag bis ins 19. Jahrhundert erhalten.
- Im Schweizer Kanton Tessin, in einigen italienischsprachigen Gemeinden im Kanton Graubünden sowie in einigen Gemeinden des Kantons Luzern ist Peter und Paul ein gesetzlicher Feiertag.
- Der Tag wurde bis 1976 in ganz Italien als gesetzlicher Feiertag begangen. 1977 wurde er zusammen mit drei anderen kirchlichen Feiertagen abgeschafft und blieb nur in der Diözese Rom ein Feiertag. 2008 wurde ein Gesetzesvorschlag ins Parlament eingebracht, der die Wiedereinführung des Peter-und-Paul-Tages am 29. Juni als gesetzlicher Feiertag in ganz Italien vorsieht.[4] Ministerpräsident Romano Prodi und viele Kleriker unterstützten dieses Vorhaben. Auch in der Legislaturperiode ab April 2008 unter Ministerpräsident Silvio Berlusconi wurde der Gesetzentwurf für die Wiedereinführung des Peter-und-Paul-Tages als gesetzlicher Feiertag in Italien erneut in Kammer und Senat eingebracht, jedoch nicht verabschiedet.
- Auf Malta ist Peter und Paul ein gesetzlicher Feiertag.[5]
Brauchtum
Die Wetterregel „Peter und Paul hängen einem die Kirschen ins Maul“ bezieht sich darauf, dass Ende Juni die Süßkirschen reif sind.
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